Schild für E-Tankstelle ?

Hallo,

ich suche eine Vorlage für ein Hinweisschild an einer öffentlichen Ladesäule (für eine Gemeinde - d.H. bei Verstößen sanktionsfähig).

Hierbei soll das Parken für Elektro-Fahrzeuge während des Ladens für 2 Stunden erlaubt sein.
Beste Grüsse

Andre_G

So was in der Art?


Vorteil hier: Absolutes Halteverbot schreckt Falschparker eher ab.


Zusatzschild erlaubt das Parken nur für gekennzeichnete E-Fahrzeuge, d.h. E-Kennzeichen oder ähnliches.
Vorteil: Auch für fremdsprachige zu erkennen.

Zeichen 365-65

oder Zeichen 283 mit Zusatzzeichen 1026-60

Zeichen 283 gilt nur am Fahrbahnrand, nicht jedoch am Seitenstreifen oder in Parkbuchten, hier wäre ein weiteres Zusatzschild notwendig. Zeichen 365-65 entfaltet gar keine Wirkung auf Verbrenner, sondern dient lediglich der Information.

In Parkbuchten am besten das blaue P mit oben gezeigten Zusatzschildern. Wichtig: Mit Zusatzschild 1024-20 dürfen dort nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen.

Das blaue P ist fatal.

Das blaue P mit den Zusatzschilder versteht meiner Erfahrung kaum jemand - ist sicherlich sanktionsfähig aber wenn man es auch verständlich haben will finde ich das Halteverbotsschild mit Zusatztext „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“ sehr viel verständlicher (was nicht heisst das es jeder versteht oder verstehen will)


Konnte nicht widerstehen

Verstehe deinen Punkt.
Aber beachten: Das Halteverbotsschild gilt nur am Fahrbahnrand! Für den Seitenstreifen benötigt es zwingend ein Zusatzschild „auf dem Seitenstreifen“ bzw. ein anderes nach StVO zulässiges Zusatzschild. Fehlt dieses bzw. wird ein nicht StVO-konformes Schild angebracht, ist das Halteverbot nicht wirksam. Ergo: Kein Abschleppen, kein Bußgeld.

@geko - Du hast bestimmt recht, aber so eine Regelung kann wirklich nur ein Beamter erfinden.

Sicherlich muss erkennbar sein auf welche Parkfläche sich ein Schild bezieht, dass man aber für den Seitenstreifen ein anderes Schild braucht erschliesst sich mir nicht.

Und ich kann auch nicht erkennen das es überhaupt um einen Seitenstreifen geht.

Wir haben diese Diskussion in Hamburg leider schon durch. Hier werden sukzessive alle öffentlichen Ladeplätze mit den blauen Schildern ausgestattet. Trotz viel Kritik ist es wohl die einzige StVO-konforme Beschilderung.
Da ist es sogar verständlich, dass vielfach Falschparker einfach verwirrt sind oder die Beschilderung misinterpretieren.
Was in Hamburg deshalb zur Hervorhebung gemacht werden soll ist, die Plätze farbig anzupinseln. Ich habe hier schon vollflächig blau und grün gesehen, doch momentan ist das noch die Ausnahme.

PS: Auf der Suche nach einer LSV-fähigen Verordnung bin ich gerade über diese Maßnahme gestoßen: swr3.de/aktuell/nachrichten … index.html

Das Zusatzschild 1024-20 ist für mich der größte Schildbürgerstreich den unsere Beamten nur tun konnten.
Somit werden E-Autos älterer Zulassung diskriminiert. Hier hat man nur Glück wenn der Stadtbüttel ein Auge zudrückt.

Für mich die beste Variante ist Halteverbot mit dem Zusatz „Elektrofahrzeuge…“ und max. 2 Std.

Mir unverständlich. Wenn ich als Autofahrer eine Beschilderung nicht nachvollziehen kann, also Zweifel habe, dann würde ich vielleicht mich woanders hinstellen. Aber das sieht jeder anders. Und der Parkplatzdruck ist natürlich groß. Kenne ich aus meiner Berliner Zeit auch. Dennoch: die Plätze sind gewidmet und lernen tun diejenigen erst, wenn es durch abschleppen richtig wehtut. Der Lerneffekt stellt sich dann sicher bald bei allen ein. Mit einem Mal verstehen die dann die Beschilderung.

Bis alle 40 Millionen Autofahrer alle einmal abgeschleppt wurden wir sich immer jemand finden der trotzdem dort unberechtigterweise parkt.

Muss nicht jeden treffen. Reicht, wenn es sich rumspricht.