Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen=Erstzulassung?

Hallo zusammen,

beim Tesla soll Ende des Jahres 29.12.2017 abholbereit sein. Ich möchte Ihn aber erst am in 2018 zulassen und bis dorthin mit einem Kurzzeitkennzeichen an meinen Wohnort überführen, da ich mit dem Jahreswechsel umziehe und ersten das Kennzeichen meines neuen Wohnortes haben möchte (Ummeldung kann ich auch erst am 02.01.2018 machen) und zweitens wäre der Wagen ja erst 2018 zugelassen und ggf. beim Verkauf als jünger anzusehen wie ein im Dezember 2017 zugelassener Wagen.

Was steht jetzt im KFZ-Berief/Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 als Erstzulassungsdatum? Der 29.12 (Tag der Abholung mit Kurzzeitkennzeichen) oder der 02.01.2018 (Tag der regulären Zulassung an meinem Wohnort)? Oder ist das Kurzzeitkennzeichen zwecks Überführung schon die Erstzulassung, die dann auch übernommen wird?

Grüße
Jo

Warum nicht erst am 02.01.2018 abholen?

Gar nichts, die Zulassungsbescheinigung wird nämlich erst erstellt, wenn der Wagen zugelassen wird.
Bei einem gelben Kurzzeitkennzeichen gibt es aber nur eine „provisorische“ Bescheinigung, in der händisch die Fahrgestellnummer eingetragen wird.

@smartgrid:
„Warum nicht erst am 02.01.2018 abholen?“: Tesla meinte, da ich für Dezember bestellt habe, dass der Wagen im Dezember übernommen werden muss. Außerdem fällt das warten schwer :slight_smile:

@harlem24:
ja, so habe es gehofft - danke.

Natürlich kannst du den Wagen auch am 2.1 abholen und direkt anmelden. Was will Tesla denn machen? Dir den Wagen 4 Tage später nicht mehr rausgeben? :laughing: Der einzige Grund von Tesla ist, dass der Wagen noch in die Zulassungsstatistik von Dezember soll, damit das Q3-Zulassungsergebnis gut aussieht. Deshalb pushen die die Auslieferungen bis zum 30.12.

Du kannst den NEUwagen auch zustellen lassen. (kostenlos)

Wagen kostenlos zustellen lassen. In den FAQ steht was von 750€ für die Zustellung?