Hallo zusammen,
Als ich auf der Zulassungsstelle unser Model S 60D angemeldet habe, kam bei mir die Frage auf wie das mit dem Softwareupdate bzw. der Aufhebung der 60 kW Limitierung für die Betriebserlaubnis ist.
Im Fahrzeugbrief ist das Auto als Model S 60D eingetragen, nach dem Update ist es ein 75D!
Ist hier auch eine Eintragung in den Papieren notwendig ?
Ich würde sagen JA ! Die Kapazität der BATT steht in den Papieren. Das würde nicht mehr stimmen - also alles nur für DE gültig. Die 30 und 60 min Leistung ändert sich ja auch. Das kann allerdings im Toleranzbereich liegen. Genau weiss ich das nicht - es interessiert mich aber. Bei unserer ZE40 stehen auch 41kWh in den Papieren.
Ja - ich kenne den Toleranzbereich da nicht - kann sein, dass das i.O. so ist… Sind unter 10% - davon habe ich mal etwas gehört - muss man mal nachschauen…
Bei meinem S60 waren im COC und in allen Papieren die Daten für den S75 angegeben, z.B. die Höchstgeschwindigkeit 225 km/h und die Batteriekapazität 60 ww. 75 kWh. Da brauchte nichts geändert werden.
Hallo,
in D steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) bereits „Batteriekapazität 60KWH und 75KWH“.
Die Höchstgeschwindigkeit ist mit 225 angegeben.
Ich habe meinen 60er im nachhinein zum „Sonderpreis“ zum 75er freischalten lassen, übrigens während des
aufladens an der Wallbox, ich konnte online zusehen wie die Reichweite gestiegen ist .
Also keine Änderung der Zulassung nötig, da der 60er eh ein 75er ist.
Ich würde das Thema gerne nochmal aufwärmen. Bei mir steht nämlich Höchstgeschwindigkeit 210 und bei Batteriekapazität „60 KWH WW. 75KWH“. Hatte zufällig schon mal jemand Kontakt diesbezüglich mit TESLA/Zulassungsstelle/TÜV o.ä. bezüglich des Themas?