Tesla - Diebstahl - Regulierung - Frage

Liebe Tesla Freunde.

Nun ist der Fall für die Versicherung abgeschlossen.
Der Neupreis abzüglich der MwSt wurde von der Versicherung komplett an Tesla überwiesen.

Der Tesla kostete damals ca 95000 ohne MwSt/ ca 113000 inkl MwSt.

Mir stellt sich als Leasingnehmer nun folgende Frage:

Was passiert mit
- der von mir damals geleisteten Anzahlung (ca 11.000 Euro inkl MwST)?
- den bis zur Abwicklung nach dem Diebstahl gezahlten Monatsraten (ca 4500 Euro inkl. MwST)?

Müßte ich nicht die Summe von Tesla zurück bekommen?

:question:

Wieso ohne MwSt ?

Bist Du Unternehmer ?

Die Anzahlung und die Raten müsstest Du von Tesla zurückbekommen.

Wortlaut der Versicherung:

„…erfolgt an Leasinggeber exkl. MwSt, da die MwSt am Leasinggeber bemessen wird. Wir haben somit den Nettoneupreis abzüglich der Selbstbeteiligung
in Höhe von 500 Euro bezahlt. …“

Wieso sollte er? Er hätte ja dann nichts für die Nutzung bezahlt - und Tesla als Leasinggeber keinen Gewinn während der Nutzungsdauer gemacht.

Ich kann mangels Rechtskenntnis nicht sagen, wie es tatsächlich sein sollte, aber dass man alles wiederbekommt, erscheint mir absurd.
Ich könnte mir vorstellen, dass man die Anzahlung (eigentlich ja Leasingsonderzahlung) anteilig zur ursprünglichen Restlaufzeit wieder bekommen müsste, denn im Prinzip mindert die Sonderzahlung ja die monatliche Leasing-Rate nur.

Das ist nicht ganz korrekt, wenn die Versicherung inkl. Gap? ( heißt das so?) abgeschlossen war, ersetzt die Versicherung das FZ bis zu einem gewissen Zeitpunkt zum Neuwert, was beim Leasing immer gerne genommen werden sollte.
Nun ist es so, das Du das FZ ja nur für einen bestimmten Zeitraum „gemietet“ hast, also z.b. 36 Monate. Die monatliche Rate ist ja dann die Miete ( warum ist die denn so dermaßen hoch bei Dir? :astonished: ) und die Anzahlung mindert diese lediglich und ist somit auf die Laufzeit verteilt. Im Klartext: hattest Du den Wagen 6 von 36 Monaten wurden nur 6/36 von der Anzahlung verbraucht und diese musst Du auch zurück erhalten, in diesem Beispiel also ca. 9000€.

Allerdings! Da Tesla den Neuwert erstattet bekommen, hat, solltest Du mal in Deinem Leasingvertrag nachlesen ob da was besonderes steht, denn auch hier sollte Tesla etwas zurück zahlen. Das wäre ja nur fair, aber was ist schon fair :wink:

Hast Du denn mal explizit bei Tesla nachgefragt?

Also ich bin Nicht-Jurist, sehe das aber auch so, dass ALLES, was TeslaDo gezahlt hat, abzüglich Selbstbeteiligung auch erstattet werden müsste. Wenn ich das mit einem eigenfinanzierten Tesla vergleiche und ich bekommen innerhalb von 24 Monaten den Neupreis erstattet kann das doch eigentlich beim Leasing nicht anders sein, oder? Vorsteuer wird nur dann nicht erstattet wenn TeslaDo vorsteuerabzugsberechtigt ist/war. Die Entschädigung bezieht sich dann auf den Nettobetrag.

Ich würde das auch mit Versicherung/Tesla nochmal klären.

Jetzt muss ich mal ganz doof reinfragen.

TE hat zur Auslieferung seines Tesla egal ob Bar oder Finanz. oder Leasing das Auto an Tesla bezahlt und dafür das Auto bekommen.

Nun hat die Versicherung das Auto an die Leasingfirma bezahlt… vollkommen egal welche Leasingfirma erstmal…

TE bekommt jetzt ein neues Auto… und alles ist gut.
Oder versteh ich hier irgendwas falsch?

TE hat ein Auto bezahlt… Vers hat ein Auto bezahlt.
TE hat 1 Auto bekommen (dann entwendet) TE bekommt wieder ein Auto.

2x bezahlt… 2x Auto.

Und ich sehe das das doch vollkomeen egal ist wer das Auto finanziert hat… oder?

Naja, wenn beim neuen Leasingfahrzeug keine Sonderzahlung fällig wird und auch die für den alten Tesla geleisteten Leasingraten beim neuen angerechnet werden stimmt das ja. Es geht ja hier um die Frage der „Miet“-Raten, die bislang geleistet worden sind.

Das gleiche Problem betrifft ja auch finanzierte Pkw im Hinblick auf die bisher geleistete Tilgung.

… so gut wie das Fahrzeug sein mag, so schlecht ist der Rest.
Leider verdirbt mir das schon den Spaß an dem Auto.

Bei anderen Herstellern von Dacia bis Porsche wäre wahrscheinlich mehr Sachverstand und ein
besserer Service zu erwarten.

Kurz zusammengefaßt:
Man weiß nix genaues. Warum ich die Anzahlung nicht bekomme, läßt sich nicht begründen.
Wenn ich da nicht andauernd telefonisch nachhaken würde, würde ich auf Infos ewig warten.

Als Finanzdienstleister dürfte es doch nicht schwierig sein mir eine Übersicht zu geben, wer welchen Anteil erstattet bekommt?
Und natürlich warum.

Eine Woche warte ich noch, dann gehts zum Anwalt …

Aus einem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 1-24 U 13/02, Urteil vom 28.01.2005:

„…Für diskussionswürdig hält der Senat allerdings die … weitere Frage, ob die vom Kläger zu Vertragsbeginn erbrachte Sonderzahlung mit einem Anteil (etwa pro-rata-temporis im Verhältnis der durch Kündigung nicht mehr beanspruchten Restvertragslaufzeit zu der bis zur Kündigung abgelaufenen Vertragslaufzeit) dem durch den Diebstahl entstandenen Verlustrisiko zuzurechnen ist… Würde so verfahren, dann müsste die von der Kaskoversicherung erbrachte Leistung von der Klägerin in dem Umfange eingesetzt werden, der dem Anteil der Sonderzahlung für die nicht mehr beanspruchte Vertragslaufzeit entspricht…“

Quelle:
ra-kotz.de/leasingvertrag.htm

Es hängt natürlich auch davon, welche Versicherung abgeschlossen wurde:
kfz-betrieb.vogel.de/kfz-lea … -a-401501/

Beim Leasing mietet man ja nur auf Zeit, das Auto gehört einem nicht. Tesla steht somit die volle Versicherungsleistung direkt zu, da Tesla als Leasinggeber der Geschädigte ist. Was die Versicherung Tesla zukommen lässt steht also auf einem eigenen Blatt.
Wird der Leasingvertrag nun aber aufgrund des Fahrzeugverlustes seitens Tesla gekündigt/aufgehoben hast Du aus meiner laienhaften Sicht mindestens Anspruch auf die anteilige Auszahlung der Leasingsonderzahlung.
Wer würde ansonsten überhaupt noch mit durchaus üblichen 20-30% Sonderzahlung leasen, wenn dem nicht so wäre? Diebstahl/Totalschaden im ersten Leasingmonat und die Sonderzahlung soll weg sein?
An Deiner Stelle würde ich damit auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen, wenn Tesla da offenbar keine Standard-Vorgehensweise hat.

Mal meine Nicht-Juristen-/Nicht-Versicherungsexperten-Meinung dazu:
Tesla hat Anspruch gegen Dich auf noch nicht gezahlte Leasingraten (L) + Restwert ® nach Leasingende (+das, was schon gezahlt wurde: Leasingraten + Sonderzahlung).
Du hast einen Anspruch gegen die Versicherung auf den Neuwert (N). Falls Du eine GAP-Versicherung hast, bekommst Du auch noch L+R-N zusätzlich ausgezahlt, solltest also ohne Kosten aus der Sache rauskommen.

Warum hat die Versicherung den Neuwert an Tesla gezahlt und nicht an Dich? Das erschließt sich mir gar nicht. Hast Du das abgetreten?

Die Antwort von Tesla kam dann doch noch:

„Der Kündigungsschaden besteht aus den ausstehende Raten (Als bereits bezahlt gelten MSZ als erste Rate und die darauf folgenden Raten) über die gesamte Vertragslaufzeit und Restwert des Fahrzeugs zum Vertragsendzeitpunkt (bekommt Tesla ja nun nicht mehr zurück).
Dieser Wert beinhaltet auch den Zinsausfall. Diesen Wert hat uns die Versicherung erstattet.
Den Überschuss (ca. 5,5k) bekommt die Versicherung von uns zurück (vorgestern erst von der Vers. an uns überwiesen) und zahlt an Sie aus da Sie die Summe ja nicht als MSZ im neuen Vertrag verwerten wollten.“

Der Überschuss entspricht ca. den Raten. Die Anzahlung von fast 11.000 ist somit weg. Falls ein Anwalt das liest wie ich für einen Ratschlag dankbar.
Werde mir da aber mal Hilfe suchen.
Wofür habe ich den einen Versicherungsschutz + GAP?

Gruß aus Do :angry:

Darum gefällt mir Finanzierung so gut, gerade bei dem guten Restwert. Da gehört das Auto einem selber und die Sache ist sehr klar geregelt.

Ja, bestätigt wieder meine Vorbehalte gegenüber Leasing…
Hoffe, Du kannst mit anwaltlicher Hilfe (Rechtschutz vorhanden?) die Sache aufklären und bekommst am Ende, was Dir zusteht.

Also ich versteh es immer noch nicht.
Wenn das Auto jetzt von der Vers bezahlt ist dann bestellt TE ein neues Auto und das wurde doch von der Vers bezahlt.
Natürlich ohne GAP muss die Neupreisdifferenz von damalig zu Zeitwert bezahlt werden. Man bekommt ja auch ein neues Auto dadurch…

… Tesla verlangt obwohl ich ein neues Auto genommen habe quasi die entgangenen Gewinne, welche Sie mit mir gemacht hätten.
So hat es zumindest der Herr von Tesla ausgedruckt.
Wer es nötig hat … ich lasse mich jetzt mal beraten.

Ich hab es auch noch nicht ganz durchblickt, faktisch ist der Leasingnehmer dann ja so gestellt, wie er wäre, wenn das Auto nicht gestohlen worden wäre. Oder übersehe ich etwas?

Tesla oder die Leasing Gesellschaft?

Ich vermute die Leasinggesellschaft. Denn Tesla hat den Gewinn ja mit dem Verkauf des Fahrzeugs an die Leasinggesellschaft realisiert. Bei vorzeitiger Beendigungen von Finanzierungen ist es auch durchaus üblich, das dem Finanzierungsgeber entgangene Gewinne in die vom Kredit- oder Leasingnehmer zu leistende Abschlusszahlung eingerechnet werden.