KBA verweigert Herausgabe der Studie zum Tesla Autopilot

Ich habe mich auf das Informationsfreiheitsgesetzt berufen und die Studie des KBA zum Tesla Autopilot angefordert. Mein Interesse gilt dabei insbesondere den genauen Testbedingungen sowie Systemen anderer Hersteller, die u.U. im Rahmen der Studie im Vergleich betrachtet wurden.

Das Bundesamt für Straßenwesen (bast) hat mir heute mitgeteilt, dass sie dem Antrag nicht stattgeben und die Studie unter Verschluss halten. Sie begründen die Ablehnung damit, dass die Studie Teil einer politischen Beschlussfassung ist und dieser Prozess aktuell noch läuft. Dabei berufen sie sich auf einen Ausschlussgrund gemäß §4 des Informationsfreiheitsgesetztes.

Grundsätzlich kann ich das Vorgehen verstehen. Niemand möchte, dass mitten in der politischen Entscheidungsfindung wichtige Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Das Ganze bekommt aber ein „Geschmäckle“, da eben diese Studie oder Teile davon der Presse (u.a. dem Spiegel) vorab zur Verfügung gestellt wurden. Auch das Schreiben an die Tesla-Fahrer war in den Medien zu finden, bevor der erste Tesla-Fahrer den Brief in den Händen gehalten hat. Für mich entsteht der Eindruck, das KBA hat die Informationen bewusst vorab gestreut, um ein schlechtes Licht auf Tesla zu werfen.

Rechtlich können wir an dieser Stelle meiner Meinung nach nicht viel machen. Oder sieht einer der hier aktiven Juristen das anders?

Ich werde in jedem Fall einen erneuten Antrag stellen, wenn der Prozess der Beschlussfassung beendet ist. Welcher Beschluss auch immer dabei rauskommen soll…

Danke für deinen Einsatz, Respekt! Was für eine „politische Beschlussfassung“ meinen die denn? Und inwiefern läuft der noch?

Das wüssten wir wohl alle gerne. Vielleicht versuchen Herr Dobrinth und das KBA immer noch eine Einschränkung des Autopilot zur erwirken. Sie möchten ja zumindest, dass Tesla sein System anders nennt.

Wir werden uns wohl in Geduld üben und abwarten müssen, welche „Asse“ das KBA noch im Ärmel hat :wink:

Kannst du da nicht nochmals nachfragen? Oder wäre das eher kontraproduktiv?

Ich glaube kaum, dass ich darauf eine Antwort bekommen würde. Das KBA möchte offensichtlich nicht, dass jemand die Studie kritisch hinterfragt.

Aus meiner Sicht gibt es zwei Szenarien:

  • Das Ganze verläuft im Sand und wir hören zu dem Thema nie wieder etwas.
  • Das KBA lässt nicht locker und versucht weiter (auf Druck von Presse und Auto-Lobby) eine Änderung bei Tesla zu erwirken.

Das erstgenannte Szenario ist aus meiner Sicht wahrscheinlicher, da dem KBA schlicht und ergreifend die Handlungsmöglichkeiten fehlen, um Tesla zu einer Einschränkung des Autopilot zu zwingen. Die Zulassung ist auf EU-Ebene in den Niederlanden erfolgt. Darauf hat das KBA keinen Einfluss.

Zudem haben die aktuell andere Probleme mit vielen tausend Diesel-PKWs, die keine Betriebserlaubnis haben dürften, aber vom KBA auf den Straßen geduldet werden. Vielleicht kümmern sich die Mitarbeiter des KBA jetzt lieber verstärkt darum und die „Akte Tesla“ kommt für 2020 auf Wiedervorlage.

Hi !

Ich bin kein Volljurist, habe aber dennoch oft mit Gesetzen und Verordnungen und deren Anwendungen zu tun.

Folgende Karte haben sie aus dem IFG gezogen - es gilt die Version des Bundes, da es ein Bundesamt ist - nicht die SH-Version:

"…

§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
(1) Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung nach Satz 1 dienen regelmäßig Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter.

…"

Die Entwürfe und Entscheidungen zu Beschlüssen wird die Behörde leicht argumentieren und darlegen können - dagegen wird man nichts machen können.

Das eigentliche Problem ist jedoch bereits von Dir skizziert. Mit der Begründung aus § 4 kann es u.a. auch niemals sein, dass eben solche Arbeitsinhalte derart dreist an die Presse durchgestochen werden.

Man könnte den Spieß umdrehen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen min. den Präsidenten des KBA einleiten mit der Begründung, das gerade aus § 4 Dienstgeheimnisse - so es denn solche sind - zu wahren sind. Ich kann nicht hergehen und Teile solcher Arbeiten, die zur Vorbereitung entspr. Beschlüsse relevant sind, nicht autorisierten Personen wissentlich zugänglich machen, worauf die Dinge öffentlich werden und auf der anderen Seite eine Herausgabe über das IFG § 4 ablehnen.

Offensichtlich ist das Dokument (noch) nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und kann über das IFG auch begründet zurückgehalten werden. Dann müßte im Gegenzug aber auch jemand die Konsequenzen aus dieser (gewollten) Datenpanne ziehen.

Zu beweisen wären allerdings wer, was wann wem zur Verfügung stellte und wer da persönlich haftbar gemacht werden kann.

Im Fazit:

Als Einzelperson kostet es Geld, Lebenszeit und Nerven mit wenig Aussicht auf Erfolg.

War das Verhalten des BASt rechtens ? NEIN ! Allerdings ist vieles jeden Tag in DE nicht rechtens - aber wo kein Kläger…

Evtl hat das KBA die Studie ja an die Niederländer weitergereicht, da bei Ihnen ja die Zulassung für den europäischen Markt stattfindet. Vielleicht kann man dort beim zuständigen Ministerium mal anfragen :wink:

Nee !

Es geht in der Begründung sehr sicher nicht um die causa Tesla.

Gemeint sind damit grundsätzliche übergeordnete gesetzliche Änderungen zum Einführen / Erlauben des autonomen Fahrens im Einzugsbereich der StVO / öffentl. Verkehrsraum. Dazu zählen sicher auch Teststrecken.

Damit können sie alles auf Jahre beerdigen nach §4 IFG.

Das auf Tesla zu münzen wäre auch aus Sicht des BASt / KBA viel zu gefährlich, weil dann auch Mercedes-Benz & Co. nach objektiven Maßstäben sofort einpacken müßten - also mit der aktuellen Technik.

Ich denke schon, dass sich Fachreferate aktuell mit dem Thema „autonomes Fahren“ beschäftigen. Man war sich hier nur nicht zu fein, die Tesla-AP Kiste mal durchblicken zu lassen und zwar NUR diese Angelegenheit - rein freundschaftlich !

Ich meine, wir werden da nicht mehr viel von hören…

Wo es paßt wird eben getreten, aber nur so lange man sich nicht in das eigene VDA-Fleisch schneidet…

Thorsten Du hast die IFG-Anfrage beim BASt gestellt? Macht es Sinn nochmals beim BMV und/oder KBA eine IFG-Anfrage zu der gleichen Studie zu stellen?

Ich würde eine Beschreitung des Klagewegs unterstützen. Am besten professionell organisiert mit entsprechend flankierender Pressearbeit.

Vielleicht handelt es sich um diese „Ethikkommission“?

heise.de/newsticker/meldung/ … 18047.html

Das verstehe ich nicht! Du hast doch nach dem Gutachten der BASt gefragt, oder? Dies fällt doch gem. §4 Abs. 1 Satz 2 explizit nicht unter den Schutz der behördlichen Entscheidungsprozesse!

Gruß Mathie

Danke für die Infos, ich hoffe du bleibst da dran. Rechtsstaatlich läuft bei dem Klüngel zwischen Politik und Autoindustrie schon lange nichts mehr, falls das überhaupt jemals anders war in der Geschichte der bundesrepublik.

Sehe ich auch so. Steht ja sogar explizit da („Gutachten Dritter“ seien ausgenommen).

Oder wars ein internes Gutachten? Oder gibts gar keines?

Da Geheimnisverrat eine Straftat ist müsste doch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt reichen. Diese kostet nichts, da die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden muss.

Oder so…

Jedoch kennen wir die Klassifikation des Dokuments nicht.

Passt aber alles nicht zusammen…

Naja…

Das wird sehr dehnbar sein…

Als Dritte kann man auch nicht behördliche Stellen der freien Wirtschaft bezeichnen oder alles, was nicht öffentlich rechtlich ist…da wird man weniger etwas.

Man kann mit der Ablehnung über §4 (1) IFG ggf. als Privatperson Strafanzeige erstatten wg. Verletzung des Dienstgeheimnisses - hatte ja @egn schon vorgeschlagen.

Das wäre wahrscheinlich der Weg mit dem geringsten Aufwand. Es besteht aber die Möglichkeit, dass das Verfahren gar nicht erst eröffnet wird…aus diversen Gründen…

Man sollte sich da tatsächlich anwaltlich noch mal beraten lassen, wenn man denn etwas tun möchte…

Insgesamt geht das nicht i.O. und ich denke es wurde hier auch Recht gebrochen. Ob man den konkreten Mitarbeiter aber ermitteln kann, bleibt dahin gestellt.

Hier mal der Text meiner Ablehnung im Ganzen:

BASt (1).pdf (458 KB)

Kann einer der Juristen mal Stellung nehmen ob es sich lohnt Rechtsmittel einzusetzen?

Seht Ihr !

Wie ich sagte. Das BASt wird als nachgeordnete Einrichtung nicht im Sinne „Dritter“ geführt.

Die Frage ist nun um welche Entscheidung oder welchen Entscheidungsprozess es geht. Ich meine man hat kein Recht auf Herausgabe des durch §4 geschützten Vorgangs - hier lediglich der Vorgangsname.

An das Gutachten wird man so nicht herankommen. Nach ergangener Entscheidung kann das möglich werden - muss aber auch nicht. Beschlüsse sind in DE i.d.R. immer öffentlich. Die Beratungen dazu kann man als nicht öffentlich führen. Wenn dem so ist, dann hat die Öffentlichkeit keinen Anspruch auf Veröffentlichung der Beratungen oder der Entscheidungsfindung. Im Rahmen von entspr. rechtlichen Verfahren im Einzelnen kann das anders aussehen.

Der Spiegel will seine Quelle nicht preisgeben und ist auch hier gesetzlich geschützt.

Mit dieser Begründung bleibt nur ein anderer Weg. Sanktionierung aufgrund widerrechtlicher Veröffentlichung nicht öffentlicher Informationen im Rahmen z.B. einer Strafanzeige etc.pp. .

In der Sache halte ich den Rechtsweg für erschöpft in dieser Angelegenheit - bin aber kein Jurist. Die Aussicht auf Erfolg beim Einlegen von Rechtsmitteln ist sehr gering - meine Meinung.

PS: Übrigens vielen Dank für die Veröffentlichung Deines Ablehnungsschreibens im Wortlaut - das ist immer sehr hilfreich !

Das vermute ich auch.
Ein weiteres schönes Beispiel wie in unserer Bananenrepublik Politik/Meinung gemacht wird…
Mein Demokratieverständnis ist empfindlich gestört :imp:

Ich würde mir wünschen, dass der TFF e.V. dagegen vorgeht.

Hut ab für das Engagement. Meine volle Unterstützung!

Zu der Studie: Ich habe mal im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe der BASt ein Angebot miterstellt und unsere Experten haben wegen fadenscheinigen Ausreden den Kürzeren gezogen. Der Zuschlag für solche Studien (nicht nur bei der BASt, sondern auch bei manch anderen Bundesämtern und Anstalten (siehe z.B. Geo-Bereich) geht leider zu oft an politisch opportune Think Tanks oder so genannte Experten, die mit ihrem Fähnchen-im-Wind-Geschäftsmodell Kasse machen wollen (meist FH-Professoren oder Uni-Professoren aus den hinteren Reihen), also nicht von einem objektiven Erkenntnisgewinn getrieben sind und regelmäßig ohne mit der Wimper zu zucken aus Eigeninteresse auf Grundregeln der Wissenschaftlichkeit herumtrampeln und damit die Spezialinteressen einzelner Vertreter in diesen Ämtern und Anstalten bedienen. Diese sind dann (so zumindest mein Eindruck aus der Ferne) nicht selten mit Spezialinteressen einzelner Wirtschaftsunternehmen oder Lobbyorganisationen verbandelt - anders kann man sich die Denkhaltung mancher Funktionäre nicht erklären.