Camping im Tesla in -Deutschland- legal?

Nun hab ich es auch vor: Urlaub mit dem Tesla!
Wir werden evtl. auch das eine oder andere mal IM Tesla übernachten, die technischen Sachen dazu sind ja hinreichend dokomentiert, aber wie schaut es rechtlich aus in Deutschland?
Ist das nicht „wildes Campen“?
Was ist, wenn ich in einer Kurtaxezone z.b. an der Küste im Auto übernachten möchte?
Nur auf (oft überfüllten) Campingplätzen möglich?
Ich möchte im Urlaub keinen Rechtsstreit mit Ordnungshütern oder Anwohnern riskieren, daher die Frage, ob es da schon Erfahrungen gibt?
Ein Tesla ist ja nicht direkt ein Wohnmobil, was darf man da und was nicht?

Wie ist die Lage in Dänemark?
evtl. könnten wir auch dort 1-2 Nächte im Wagen verbringen.

Ich hab schon so verdammt oft im Wagen geschlafen. Matratze rein, Kissen, Decke und Hundchen und gut ist. In all den Jahren hat das noch nie jemanden gestört. Ich hatte ne das Gefühl das Personen die im Auto schlafen irgendwie gejagt werden. Von daher interessiert mich die rechtliche Lage erst gar nicht. Wenn jemand motzt kann man ja ein Stück weiter fahren. (Das ist mir allerdings noch nie passiert)

Danke, das nutzt mir nur leider wenig. Es wird in DEUTSCHLAND sehr wohl kontrolliert, speziell an Orten mit Kurtaxe.

:open_mouth: EDIT:
ich habe gerade eine Seite mit 16 verschiedenen Bußgeldkatalogen zum Wildcampieren gefunden, für jedes Bundeslannd ein anderer Betrag bis zu 500€
umwelt.bussgeldkatalog.org/campen/#shol
nun haben wir ja kein Zelt, Wohnwagen oder gar eine Feuerstelle vor…

geht vor allem um Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Nord- und Ostseeküstengebiete.

In Deutschland ja, in Dänemark nicht laut anwaltauskunft.de/magazin/mobil … u-schlafen

@Need: Liest Du auch selbst, was Du verlinkst?
Da geht es vornehmlich um Bußgelder fürs Wildcampen und Umweltverschmutzung/-schädigung in Naturschutzgebieten, Landschaftschutzgebieten und Wäldern mit einem Zelt. umwelt.bussgeldkatalog.org/campen/#tab-ratgeber

Zu Deinen anderen Fragen: Google hilft. Wegen 1-2 Nächten wird wohl in Deutschland niemand was sagen.
billiger-mietwagen.de/reise … detschland

es ist, nachts 03:32 uhr, relativ egal, was die gesetze regeln. wichtig ist nur, was im hirn des ordnungshüters vorgeht. lässt er dich schlafen oder macht er dich wach um es mit dir (mit welchem ergebnis auch immer) durchzudiskutieren.

lösungsvorschläge: stell dich nicht mitten auf den marktplatz, nutz den nächstgelegenen camping- oder stellplatz (dusche, toilette …)

laut stvo darfst du wohl bei „übermüdung“ erst weiterfahren, wenn du wieder fit bist (sprich: du musst schlafen)

unter dem campingverbot wird oft verstanden: keinen sonnenschirm raus, keine stühle raus, grill bleibt aus… „parken“ nicht länger als 24 stunden (?)

ich vermute, dein problem werden eher die nächtlichen kneipenheimkehrer werden, die sich einen jux draus machen, dich wach zu halten.

Ob es legal ist weiss ich auch nicht und höchst wahrscheinlich gibt es igrendweilche Regelungen die es nicht erlauben, aber …

wer wird merken das Du in deinem Tesla schläfst?

  • der Wagen ist dunkel
  • es läuft kein Motor
  • der Wagen sieht nicht aus wie ein Campingwagen

Solange Du den Wagen nicht an eine Stelle hinstellst wo er gar nicht stehen darf glaube ich nicht das das ein Problem ist.

Und wenn doch, dann dürfte es nur ein Verwarnungsgeld geben.

Wer viel fragt bekommt viele Antworten. Ich würde mich so verhalten das ich niemanden störe und nicht direkt unter einem Halteverbot stehe und keine Spuren (Müll, …) hinterlasse.

An einem Ort zu parken und im Auto zu schlafen ist kein Camping. Nur wenn man anfängt camping-ähnliches Verhalten zu zeigen (Stühle aufstellen, Kochen, Grillen, usw.) wird es eventuell kritisch.

Wir stehen regelmäßig mit unseren 18 t Wohnmobil frei in ganz Europa. Wo es nicht ausdrücklich verboten ist kann man problemlos übernachten. Und wenn es nicht im öffentlichen Bereich geht dann kann man auch bei Restaurants und Gaststätten fragen. Der Wirt hat normal nichts dagegen wenn man bei ihm auch was verspeist.

Also Hilfestellung zum freien Campen vom ADAC:
campingfuehrer.adac.de/camping- … 017-07.pdf
campingfuehrer.adac.de/camping- … 017-03.pdf
campingfuehrer.adac.de/camping- … 2-2017.pdf

Ich wünsche Dir viel Spaß beim Reisen mit dem Tesla als Campingfahrzeug. Du kannst eventuell auch Wohnmobilstellplätze nutzen. Die haben manchmal auch sanitäre Einrichtungen und einen blauen CEE16 Stromanschluss.

Eben,
gerade Fernfahrer machen das (gezwungener Maßen) dauernd.
Ist entsprechend auch meistens problemlos und an Orten wo dies ausdrücklich unerwünscht ist (da aufgrund der Lage zum Campen attraktiv) ist dies häufig dann auch per Beschilderung verboten. (Da kenne ich Parkplätze in Strandnähe oder am Rheinufer.)

Ich habe in Interlaken eine Verwarnung erhalten mit Androhung auf Anzeige/Busse beim nächsten Mal.
Würde ich mich gerne darauf einlassen, denn wir sind da um 01:30 angekommen und haben bis 07:00 Uhr da gepennt (Interlaken Lehn). Hätten die lieber, dass man völlig übermüdet weiterfährt?

danke für die Informationen!
Natürlich nehme ich wenn möglich auch lieber einen Campingplatz, nur sind diese in der Hauptsaison oft voll bis zum letzten Platz. Ich lese auch meine Links und mache kein Feuer vorm Tesla^^
Pro Übernachtung ist doch in jedem Hotel, Campingplatz oder Ferienwohnung der Küste eine Kurtaxe fällig, daher habe ich nicht damit gerechnet in diesen Zonen einfach so kostenfrei irgendwo übernachten zu können.

Dänemark werden wir dann umorganisieren, evtl. wollten wir bis Skagen hoch, was hin und zurück an einem Tag bisschen viel Strecke wäre.

für eine nacht ist es bei (auch überfüllten) campingplätzen oft möglich, auf dem gästeparkplatz im eingangsbereich zu übernachten. die, die nachts außerhalb der öffnungszeiten (22:00 uhr, nachtruhe …) ankommen, müsse da auch oft abparken. ein positiver nebeneffekt kann sein, dass dir die infrastruktur des campingplatzes kostenlos oder doch zu einem sehr schmalen preis zur verfügung steht.

Also mal ehrlich, solange in Deutschland eh ein rechtsfreier Raum herrscht (Stichwort illegale Diesel-Fahrzeuge, Tier- und Menschenversuche der Autoindustrie), wen juckt da ein Gesetz bezüglich Campen?
Was soll schon passieren? Sollen die dich jetzt mit dem SEK aus der Karre raus holen, wenn du das machst?

Mach dir mal nicht so viele Gedanken. Solange du da nicht wochenlang direkt bei jemandem vor der Haustüre campierst, wird sich kein Kläger finden.

Ob Du im Auto schlafen darfst, hängt in DE nur davon ab, ob das Auto an der Stelle parken darf, während Du im Auto schläfst.

anwaltauskunft.de/magazin/mobil … u-schlafen

Das Schlafen im stehenden Auto ist in DE also nicht verboten. Die Nutzung der Umgebung des Parkplatzes als wilde Toilette kann aber durchaus teils empfindlich bestraft werden:

arag.de/service/infos-und-n … ige/07845/

Gruß Mathie

Schlafen im Wagen zur Wiederherstellung der Fahrfähigkeit ist in D ausdrücklich erhalt. Campen einfach so nein. Man muss dort aber schon parken dürfen. In DK wäre ich auch eher vorsichtig. Da ist es ausdrücklich nicht erlaubt.

Entscheidend für die Ausgangsfrage ist (im Übrigen auch ausserhalb von D) erstrangig nicht ob man in einem geparkten Auto schläft (das darf man zunächst mal immer … wenn man legal parkt)
Entscheidend ist vielmehr die Frage ab wann das konkrete Verhalten im Einzelfall rechtlich als „campen“ einzustufen ist (ich erspare mir an dieser Stelle die zigtausend Verlinkungen die man hierzu nun bringen könnte…)

Nur soviel ist rechtlich wasserdicht :wink:

  • Auto legal geparkt, man schläft im Wagen, sonst nix (persönliche Gegenstände etcpp. im Wagen usw.) - KEIN campen

  • Auto legal geparkt, man schläft im Wagen, aber Klappstuhl, Tisch mit Gaskocher, PortaPotti und Mülltüte vor dem Wagen, dazu womöglich noch ne Feuerstelle und ein verankerter Windfang und Sonnenschirm, Wäscheleine gespannt und Klamotten aufgehängt - SICHER CAMPEN

alles dazwischen ist hellere wie dunklere Grauzone die am Einzelfall gemessen beurteilt werden will.

nochmals danke an alle! :slight_smile:
das Schlafen/Campen an sch ist ja nun dank Euch allen wohl geklärt, einzig die Sache mit der Kurtaxe (welche eine lokale Zusatzsteuer für alle Übernachtenden in der Zone ist) könnte als „Steuerhinterziehung“ ausgelegt werden. Da diese aber nur von „Übernachtungsmöglichkeitsanbietern“ abgeführt werden kann bin ich da schätzungsweise auch raus.
Wird sicher auch für TESLAmour spannend, der macht ja eine komplette Europareise mit Schlafen im Auto.

Ich weiss nicht wie zuverlässig folgende Quelle ist. Es hört sich aber so an, dass man in jedem Fall diese Kurtaxe bezahlen muss und es auch in Touristeninformationszentrum machen kann.

holidayguru.ch/lexikon/kurtaxe/

Nein,
Kurtaxen sind Kommunale Angelegenheiten (zumindest in Nordrhein Westfalen) und somit legt die Gemeine / Stadtverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den Geltungsbereich (zeitlich und räumlich) selbst fest.
Als Beispiel ein Link zur Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Berleburg,
und nach der Satzung sind
"(2) Beitragspflichtige Personen sind auch solche, die sich im Erhebungsgebiet
nach § 2 in eigenen Wohngelegenheiten wie z.B. Fahrzeugen, Zelten,
Wohnwagen, Wohnmobilen etc. aufhalten. "
allerdings erstreckt sich der Kurbeitrag nicht auf das gesamte Stadtgebiet, sondern lediglich auf das Erhebungsgebiet (Beschreibung mit Karte in der Satzung).

Was ich mit dem Beispiel nur zeigen möchte, pauschalisieren kann man bezüglich der Kurtaxe in Deutschland nichts, das muß man anhand der einzelnen Gemeinde prüfen.