Ausfallentschädigung PV bei defekter Zählergrundplatte?

Bevor ich ins PV-Forum gehe, frage ich mal die PV-Experten und Elektriker in dieser Runde:

Heute (ausgerechnet vor dem goldenen Herbst-WE) musste ich meine PV (22kW, BJ 2013) abschalten, weil es in der Zählergrundplatte zu kokeln angefangen hat. Die PV versorgt ein Gewerbe, dem ich den Strom verkaufe, und mein MS, der Rest (<10%) geht ins Netz. Erst am Montag kommt jemand vom Versorger und kümmert sich um die Fehlerbeseitigung.

Der Zähler liegt ja nicht in meinem Verantwortungsbereich, sondern gehört dem Versorger. Habe ich nun irgendwelche Ansprüche auf Ausfallentschädigung, weil seine defekte Infrastruktur mich keinen Strom mehr einspeisen lässt?

Der Zählerplatz aber gehört Dir, auch den Zähler kaufst oder mietest du, fürchte da kannst du keine Ansprüche geltend machen, es sein denn du hast noch Garantie darauf. Falls du eine Versicherung für deine PV Anlage hast schau da mal rein, manchmal ist Ausfall mitversichert, evtl. hast du da Chancen.

Wenn ich die Bedingungen meiner Versicherung richtig verstanden habe, sollte das abgedeckt sein. Ich werde gleich mal Kontakt aufnehmen.

Update: In der Rechnung steht der Zählerplatz drin (allerdings nicht einzeln), und der Versicherungsmakler hat schon mal den Schaden aufgenommen. Sieht meiner Meinung nach nicht schlecht aus, zumal in den Bedingungen explizit auch ein Nutzungsausfall enthalten ist.

Hätte ich alles vorher klären können, sorry für die Aufregung.

Auch ohne Versicherung ein überschaubares unternehmerisches Risiko.

Das ist so nicht immer richtig. Es gibt beide Fälle:

  1. Der Anlagenbetreiber ist der Messstellenbetreiber, d.h. Du kaufst oder mietest einen Zähler inkl. Zählergrundplatte, z.B. von Deinem Elektriker. Dann bist Du für alles rund um den Zähler verantwortlich, inkl. sicherem Betrieb, Wahrung der Eichfristen, Ablesung und Ablesewertübermittlung an den Netzbetreiber (einen „Versorger“ gibt es im Zusammenhang mit PV nicht). Dann stimmt das oben gesagte. Dieser Fall ist aktuell noch in der Mehrzahl der PV-Installationen in D gegeben.

  2. Du als Anlagenbetreiber hast den Netzbetreiber mit dem Betrieb der Messstelle beauftragt, was er Dir auch auf der EEG-Einspeiseabrechnung als „Messstellenbetrieb“ in Rechnung stellt. Dann gehören ihm der Zähler und die Grundplatte und er ist verantwortlich für Pannen. Wahrscheinlich auch schadenersatzpflichtig. Lässt sich über Wetterdaten ja recht einfach ausrechnen.

Fall 1 stirbt mit dem Rollout intelligenter Messsysteme übrigens komplett aus, weil kein einzelner Mensch für EINE Anlage die Anforderungen inkl. Zertifikatemanagement, Gateway-Administration etc. erfüllen kann.

Auf meiner Einspeise-Abrechnung steht eine Position „Betriebsmittelnutzung“, darunter würde ich den Zähler einordnen. Also gehört er wohl dem Versorger. Interessant wird sicher noch, wo genau die Grenze gezogen wird.

Aber das sehe ich alles recht entspannt, solange die Versicherung einspringt.

@Guillaume: Das unternehmerische Risiko des Nutzungsausfalls ist durchaus überschaubar. Wenn mir jetzt aber der Schaltschrank und Weiteres wegen eines Schmorbrandes abgeraucht wäre (z.B. in Abwesenheit), macht eine Versicherung durchaus Sinn. Wobei der primäre Zweck natürlich der Ersatz der PV-Anlage (also primär Module+Wechselrichter) ist, was durchaus nicht vernachlässigbar ist.