MichiRedv hat geschrieben:Ja, ab zum Anwalt. Den muss die HUK auch zahlen, weil Du nicht schuld bist.
Bist Du das sicher. Muss die gegnerische Versicherung immer den Anwalt bezahlen, auch wenn die eigentliche Schuldfrage beim Unfall geklärt ist und es diesbezüglich keinen Bedarf an anwaltlicher Beratung gibt?
Der BGH hat folgendes Urteil eines Berufungsgerichts bestätigt:
BGH · Urteil vom 8. Mai 2012 · Az. VI ZR 196/11 hat geschrieben:Nach Auffassung des Berufungsgerichts hat der Kläger keinen Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten betreffend die Geltendmachung des Schadens gegenüber seinem Kaskoversicherer. Zwar erstrecke sich die Ersatzpflicht des Schädigers grundsätzlich auch auf die durch die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs verursachten Kosten. Hiervon erfasst seien insbesondere die durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten. Eine Ersatzpflicht des Schädigers bestehe aber nur dann, wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig gewesen sei. Dies sei bei einfach gelagerten Versicherungsfällen wie im vorliegenden Fall nur dann zu bejahen, wenn sich der Kaskoversicherer mit der Schadensregulierung in Verzug befunden oder eine sonstige Pflichtverletzung begangen habe. Im Übrigen sei die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Dabei sei zu berücksichtigen, dass ein Versicherungsnehmer, der einen von der Kaskoversicherung erfassten Schaden erlitten habe, den er nicht von einem Unfallgegner ersetzt verlangen könne, regelmäßig bei der Inanspruchnahme des Kaskoversicherers keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werde, da er in diesem Fall die Kosten selbst tragen müsse. Im Streitfall sei der Kaskoversicherer weder mit der Schadensregulierung in Verzug geraten noch habe er eine sonstige Pflichtverletzung begangen. Er habe vielmehr bereits vier Tage nach Anzeige des Versicherungsfalls seine Leistungsbereitschaft erklärt und die Versicherungsleistungen angewiesen.
II.
Diese Beurteilung hält der revisionsrechtlichen Überprüfung stand.
https://openjur.de/u/404134.htmlDa die HUK hier die gegnerische Versicherung ist und nicht die eigene Kasko und die Versicherung hier bereits den Gutachterkosten widersprochen hat, ist die Entscheidung natürlich nicht 1:1 übertragbar.
Ich persönlich würde, wenn die Gutachterkosten nicht offensichtlich überhöht sind, etwa durch unzulässig hohe Nebenkostenpauschalen, vermutlich auch einen Anwalt nehmen.
Die Kosten für eine Erstberatung in der unbedingt das Kostenrisiko besprochen werden sollte, sind ja überschaubar. Ist aber nur meine persönliche Meinung, selbst mit den Juristen der Versicherung streiten würde ich mich jedenfalls nicht.
Gruß Mathie