Unverschuldeter Schaden, Haftpflicht in D

Hallo Forum,
Der folgende Fall hat zwar unsere nagelneuen Zoe ZE40 getroffen und nicht das MS, aber vielleicht ist das Ganze ja auch für unsere teuer zu reparierenden Teslas interessant. Ausserdem wollte ich das Thema zunächst nicht im öffentlichen Teil von GE diskutieren.

Als wir an der roten Ampel standen ist uns ein anderer Wagen von hinten in unsere kleine Zoe gefahren. Das wichtigste, es gab keinen Personenschaden. Auf den ersten Blick war nur die Stossstange verkratzt und etwas deformiert. Die Unfallverursacherin war sehr nett, hat ihre Schuld eingestanden und die Sache ihrer Versicherung der HuK Coburg gemeldet. Als wir zum Renault-Händler gefahren sind sagte dieser sinngemäss: Oh je, die Huk, nehmen Sie sich auf jeden Fall einen Anwalt.

Nun sind meine Frau und ich keine sehr streitbaren Naturen und dachten, da die Schuldfrage ja klar ist sollte so etwas auch ohne juristischen Streit über die Bühne gehen können.

Jetzt kam die Gutachterrechnung über 817 Euro, der Reparaturaufwand wurde auf 4100 Euro beziffert. Wir haben die Abtretungserklärung für die Gutachterrechnung unterschrieben und bekommen von der Huk einen Brief, dass diese nur 696 Euro an den Gutachter bezahlt, da dieser zu teuer wäre. Wir hätten nicht das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet, einen lokal günstigeren Sachverständigen zu beauftragen. Maßstab sei das Tableau der Huk Coburg.

Der Gutachter wurde übrigens vom Renault Händler beauftragt.

Was sollen wir jetzt tun? Besteht die Gefahr, dass wenn wir einen Anwalt einschalten, wir letztendlich auf viel höheren Kosten für einen Rechtsstreit sitzen bleiben als die 120 Euro Differenz? Andererseits wird das Theater beim Einreichen der Reparatur-Rechnung ja vermutlich wieder weitergehen…

Hat hier jemand Erfahrung mit so einem Fall?

Ich glaube, die Gutachterrechnung ist nur ein Testballon - wenn Du den akzeptierst, wird die HUK bei der eigentlichen Schadensabwicklung noch frecher. Die Versicherung versucht eben, ihre Kosten zu drücken wo es geht.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung - dann ab zum Anwalt und das volle Programm inkl. Mietwagenpauschale pro Tag etc.
Vielleicht kannst Du das per Telefon bei der HUK vorab mal anmerken - ich glaube aber, die werden nicht drauf eingehen.

Rechtschutz ist hier nicht nötig, deine Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Ich würde mich persönlich als Laie nicht mit der Versicherung streiten wollen.

Übergib die Sache einfach komplett einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Die Versicherungen, insbesondere die HUK wollen es doch offenbar nicht anders.

Wenn Du einen Verkehrsrechtschutz hast, kannst Du die Sache eigentlich gleich zum Anwalt geben.

Wenn nicht schau Dir mal die Punkte 2 a) bis 2 cc) dieses Urteil an:

rechtsprechung.saarland.de/c … sl&nr=4008

Wenn Du nach Lektüre des Urteils glaubst Anspruch auf Erstattung der vollen Gutachterkosten zu haben, kannst Du auch zum Anwalt gehen. Wenn Du nach Lektüre des Urteils glaubst, dass die Gutachterkosten zurecht gekürzt wurden, dann würde ich die Kürzung akzeptieren, wenn Kein Rechtschutz vorhanden.

Ich würde Dir nicht empfehlen ohne Anwalt mit der Versicherung in Kontakt zu treten, Du bist ein netter Mensch ohne viel Erfahrung im Zivilrecht. Versicherungen haben Erfahrung und sind nicht nett…

Gruß Mathie

Genau so ist es.
Ein Anealt weiss was alles abgerechnet werden darf.
Stichworte Nutzungsausfall. Wertminderung etc. Auch Portogebühren pauschal sind möglich. Bei mir geht jeder Unfall. Egal wie klein immer direkt zum RA. Und ich bin beileibe sicherlich kein Streithansel. Aber gegen Versicherungen geht es leider nicht mehr anders. Ausserdem bekommst Du für Deine persönlich vertane Zeit mit dem Vorgang nichts. Der RA sehr wohl seinen Standardsatz.

In jedem Fall? Auch wenn die Kürzung der Gutachterkosten rechtens ist?

Da stimme ich völlig zu!

Gruß Mathie

So ein Rechtsanwalt kostet ja auch nicht so viel - Ich würde auch immer die fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen selbst wenn ich es bezahlen müsste, was ich in diesem Fall nicht glaube weil die Schuldfrage ganz klar ist.

Danke für Eure schnellen und fundierten Antworten. Bleibt tatsächlich nur die Frage ob die Huk meine Anwaltskosten übernimmt wenn die Kürzung als Rechtens erklärt wird .

P.S. Rechtsschutzversicherung hab ich nicht.

Sieh das ganze doch als Lerneinheit - mit einem Rechtsanwalt wirst Du lernen wie man mit einer Versicherung umgeht.
Und ich bin mir ziemlich sicher das der RA mehr rausholt als Du alleine es schaffen würdest.

RA haben eine Gebührenordnung - er kann Dir beim ersten Termin sagen was Dich das kosten wird.
Der Streitwert ist dafür die Grundlage.

Der RA wird dich nicht ruinieren und er wird sich auch dafür einsetzen das seine Kosten von der gegnerischen Seite bezahlt wird.

Allein die Nerven die man da spart ist das Geld auf jeden Fall wert und man sollte meiner Meinung nach den Versicherung auch nicht alles durchgehen lassen. Die wissen ganz genau was zulässig ist, versuchen es aber trotzdem.

Ich glaube Du bist da zu nett und das nutzen die aus.

Ich habe zwar ein paar wenige, ausschließlich positive Erfahrungen damit mich ohne Anwalt durchzusetzen, notfalls auch gegen Behörden, dazu muss der Fall aber so absurd sein das mein Kreuzrittergen aktiviert wird.

Zahlungsunwillige Versicherungen sind aber langweiliger Standard, da würde ich nicht entscheiden wegen „mehr herausholen“ sondern ich habe schlicht keine Zeit und Lust um mich darum zu kümmern und die würde auch nicht adäquat entlohnt. Also bekommt sowas immer ein einschlägig erfahrener Anwalt den oft die Autohäuser vermitteln können die den Schaden beheben lassen. Im Ergebnis kommt mehr raus und es schont Zeit und Nerven.

An dem Ärger bist du selbst Schuld. Überall im Netz kann man nachlesen das man bei einen unverschuldeten Unfall immer einen Rechtsanwalt einschalten sollte, insbesondere bei der HUK.

Mit Verlaub: dämlicher Kommentar. An dem Ärger ist zuallererst die Verursacherin schuld und danach die HUK. Aber ganz sicher nicht Andi-E! :confused:

@sexus Man kann so vieles „überall im Netz“ nachlesen. Wer etwas tut, nur weil man es überall im Netz nachlesen kann, ist in meinen Augen am Ergebnis seiner Handlungen selbst Schuld.

Andi-E ist entweder vom Gutachter abgelockt worden oder die Versicherung versucht ihn gerade abzuzocken. Oder irgendwo dazwischen.

Er tut jetzt in meinen Augen das richtige, sich informieren, bevor er reagiert. Und ich halte ist es sinnvoll, dies hier im Forum zu tun, da hier, im Gegensatz zu manchen anderen Orten im Netz - viele hilfsbereite Leute unterwegs sind und es relativ selten unsinnige Blame Games gibt.

Insofern würde ich Dich bitten, Deinen Kommentar nochmal zu überdenken.

Gruß Mathie

Aus eigener Erfahrung mit der HUK Coburg nach einem unverschuldeten Unfall kann ich nur dazu raten, unbedingt einen Anwalt einzuschalten. Denn die HUK versucht sich mit allen Mitteln zu winden und vor Zahlungen zu drücken.

Ja, ab zum Anwalt. Den muss die HUK auch zahlen, weil Du nicht schuld bist.

Bist Du das sicher. Muss die gegnerische Versicherung immer den Anwalt bezahlen, auch wenn die eigentliche Schuldfrage beim Unfall geklärt ist und es diesbezüglich keinen Bedarf an anwaltlicher Beratung gibt?

Der BGH hat folgendes Urteil eines Berufungsgerichts bestätigt:

openjur.de/u/404134.html

Da die HUK hier die gegnerische Versicherung ist und nicht die eigene Kasko und die Versicherung hier bereits den Gutachterkosten widersprochen hat, ist die Entscheidung natürlich nicht 1:1 übertragbar.

Ich persönlich würde, wenn die Gutachterkosten nicht offensichtlich überhöht sind, etwa durch unzulässig hohe Nebenkostenpauschalen, vermutlich auch einen Anwalt nehmen.

Die Kosten für eine Erstberatung in der unbedingt das Kostenrisiko besprochen werden sollte, sind ja überschaubar. Ist aber nur meine persönliche Meinung, selbst mit den Juristen der Versicherung streiten würde ich mich jedenfalls nicht.

Gruß Mathie

Die Schuldfrage ist geklärt, die Kosten sind bereits jetzt strittig --> ab zum Anwalt, diesen muss die gegnerische Seite voll bezahlen. Wird Dir der Anwalt sicher gerne schriftlich bestätigen.

Vielleicht hilft das hier? Die HUK scheint ja tatsächlich ganz übel drauf zu sein:

unfall-lexikon.de/probleme-mit-d … t-alleine/

+1
Ich habe bislang alle Unfälle, bis auf einen (bei dem war ich schuld) über einen Anwalt regeln lassen. Noch nie musste ich etwas selbst zahlen.

Ja, in dem von dir genannten Beispiel geht es um einen Kaskoschaden. Das ist etwas völlig anderes als ein Haftpflichtschaden. Bei einem Haftpflichtschaden gibt es absolut keinen Grund so wie der TE zu handeln.

Ich habe meinen ersten Beitrag überdacht und bleibe bei der Meinung das ist grob fahrlässig ist mit einer Haftpflicht ohne Anwalt zu kommunizieren.