Gericht urteilt zu Abweichungen beim Verbrauch

Verbraucht ein Neuwagen deutlich zu viel, kann er zurückgegeben werden. Das Landgericht Düsseldorf hat nun in einem Urteil die Grenze von 10 Prozent Mehrverbrauch bestätigt. In dem verhandelten Fall wollte eine Autokäuferin den Kaufvertrag ihres Kompaktwagens rückabwickeln, da dieser deutlich mehr Kraftstoff benötigt als im Prospekt versprochen.

Während der vom Hersteller angegebene Normwert bei 5,8 Litern auf 100 Kilometer liegt, stellte ein Gutachter auf dem Prüfstand einen Verbrauch von 7,2 Litern fest – eine Abweichung von rund 24 Prozent. Die Richter gaben vor diesem Hintergrund der Klage statt. Die Käuferin durfte den Wagen zurückgeben und hielt den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgelts zurück. Zusätzlich erhält sie Schadensersatz, unter anderem anteilig für den höheren Benzinverbrauch. (Az: 15 O 425/13)

Quelle:
t-online.de/auto/recht-und-v … ucken.html

Damit ist NEFZ aber ein echtes Eigentor.

Klasse!
Ist das Urteil rechtskräftig?
Mal sehen, wieviele enttäuschte PHEV-Fahrer ihr Fahrzeug zurückgeben wollen.
Von wegen Verbrauch 2,1l auf 100 km. :wink:

Auf dem Prüfstand wurde ja sicherlich der NEFZ abgespult, oder?
D.h. der Wagen hielt im NEFZ die Hersteller NEFZ-Abgaben nicht ein.

Hier mehr Details:
verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8610.php

Zum angewandten Testverfahren heisst es dort:
„…Der zum Sachverständigen bestellte Dipl.-​Ing. G hat zusammen mit einem TÜV-​Sachverständigen den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs auf einem Testgelände auf der Grundlage der einschlägigen europäischen Vorgaben überprüft. Dabei haben die Sachverständigen, beide beruflich regelmäßig mit der Durchführung von Verbrauchstests befasst, sämtliche erforderlichen Erhebungen einschließlich der Ermittlung des Rollwiderstandes bei einem Ausrollversuch sowie einer Prüfstandmessung bei vorheriger Achsvermessung durchgeführt und sind bei der labortechnischen Untersuchung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Fahrzeug innerorts 9,4 l anstatt 7,2 l – damit 30,5 % mehr –, außerorts 5,9 l anstatt 5,1 l – d.h. 15,7 % mehr – und kombiniert 7,2 l anstatt 5,8 l – daher 24,1 % mehr – verbraucht…“

Na da bin ich jetzt mal gespannt, was DARAUS wird popcorn

Daraus wird nur etwas i.S. der künftigen realistischen Darstellung der Verbrauchswerte, wenn mehr Autofahrer gegen geschönte Verbrauchswerte der Hersteller vorgehen. Denn bekanntlich gilt „wo kein Kläger, da kein Richter.“
In dieser Hinsicht bin ich mit meinem MS 85D sehr zufrieden: der von Tesla kalkulierte Verbrauch bei „typical“ liegt bei 200 Wh/km, nach fast 79.000 km habe ich nun im Durchschnitt 203 Wh/km verbraucht. Die Abweichung liegt also nur bei 1,5% - und das in der Praxis und nicht unter Labor- bzw. Prüfbedingungen wie beim o.g. Gerichtsverfahren.

@Peter_67: Wenn Tesla mit Typical werben würde, würde ich Dir zustimmen.
Aber Tesla wirbt ja auf der Website auch mit praxisferneren Rated-Range-Werten, den Typicalwert kann ein potentieller Interessent dort nicht finden, oder?

Nein, dafür einen realistischen, detaillierten Reichweitenrechner, zumindest für das Model S:

tesla.com/de_CH/models#range-calculator

Wer sonst bietet sowas?

+1

@Peter_67 Tesla wirbt mit Genormt

Und Genormt ist = NEFZ

:wink:

So ist es. Habe schon mehrere Tesla-Neubesitzer an SuC gesprochen, die enttäuscht waren über die Diskrepanz zwischen beworbener und der in der Praxis erreichbaren Reichweite.

Allerdings scheint es ja in dem vorliegenden Fall so zu sein, dass der vom Hersteller angegebene NEFZ-Verbrauch auch bei NEFZ-Bedingungen in keinem Fall (Stadt, Autobahn, Mix) erreichbar ist. Bei Tesla gehe ich schon davon aus, dass die angegebenen Werte unter den entsprechenden Bedingungen erreichbar sind.

Wieso muss Tesla eigentlich nicht den Verbrauch in kWh/100km angeben? Ich finde, um die Effizienz verschiedener E-Autos vergleichen zu können, gehört die Angabe eines Verbrauchs schon dazu.
Bei allen anderen Elektrogeräten gibt es auch die Pflichtangabe und Einstufung in eine Effizienzklasse.