E-Auto Förderung beantragen

Da ich nicht genau weiß wohin mit dem Beitrag stelle ich ihn mal bei „Off Topic“ ein.
@Mods: ev. bitte schieben…

Wie ja aktuell durch die Presse geht ist das Model S auf Grund des Basispreises jetzt förderfähig und taucht auch in der aktuellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA auf.

Nun das Problem bzw. die Frage:
Ich würde gern die Förderung beantragen (Kaufzeitpunkt passt); allerdings steht auf meinem Kaufvertrag ein Basispreis von 78000€ (S70D). Dies wäre zu hoch für die Förderung.
Im Antrag der BAFA steht jedoch ausdrücklich beim entsprechenden Eingabefeld
<< Der Netto-Kaufpreis ist der in der Rechnung ausgewiesene Listenpreis des Basismodells abzüglich gewährter Preisnachlässe (inklusive Eigenanteil am Umweltbonus sowie bei Abtretung beim gewerblichen Leasing der Bundesanteil am Umweltbonus Zitat>>.
Mein Problem ist die Passage „in der Rechnung“. Entscheidend ist doch der mögliche minimale Grundpreis, oder verstehe ich da etwas falsch?
Hat schon jemand Erfahrung mit der Beantragung?
Viele Grüße
Dirk

kann dir Tesla (SeC) nicht helfen? ich würde da mal nachfragen. das Problem betrifft ja alle neuen Käufer. Da sollte Tesla eine Lösung haben.

@raven
Habe ich schon angestoßen, aber erfahrungsgemäß gibt es hier im Forum oft schnellere Antworten :smiley:

Infos aus: bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf … 1124-anker

Im Kaufvertrag muss stehen (nicht wörtlich, aber den Beträgen nach):

Model S base: maximal 71400 € brutto oder 60000 € netto
weitere beliebige Upgrades (größerer Akku, Sitze, Komfortpaket…)
abzüglich Umweltprämie: minimal 2380 € brutto oder 2000 € netto

Ist nicht aus eigener Erfahrung. Ich würde sagen, wenn das so nicht im Vertrag drin steht, reklamiere es bei Tesla. Mit Deinem Vertrag sehe ich keine Chancen auf die Umweltprämie.
BTW: Wo bekommst Du einen neuen S70D her? Oder ist das ein Typo?

Es wurde auch schon versucht, das Thema Umweltprämie hier zu beleuchten: Model S 60 mit Kaufprämie

@joergen
Das war wohl mißverständlich geschrieben. Den Wagen fahre ich seit Mitte Juli (bestellt Anfang Juli als Neuwagen - ging schnell - andere Geschichte).
Förderung kann rückwirkend beantragt werden für Fahrzeuge ab Mitte Mai, daher meine Überlegung
Dirk

Also ohne dass die beiden hervorgehobenen Punkte aus meinem Post erfüllt sind, wird das vermutlich nichts.
Da wird Tesla wohl auch nicht noch nachträglich den Kaufvertrag/die Rechnung ändern können, ist ja schon eine Weile her.

Die Förderung gilt nur für neue Orders ab 9.11.2016 mit Ausweis des Umweltbonus bei Tesla als Voraussetzung für den Antrag beim Bund.

Da bin ich jetzt ja gespannt. Mein Kaufvertrag ist aus 09/2016.

Habe auch die Förderung um wenige Tage verpasst. Tesla Nürnberg weißt mir keinen Umweltbonus aus für die Order vom Oktober 2016. Somit kann der rückwirkend mögliche Anteil der BAFA nicht beantragt werden. Es ist also so wie bestellt. Trotzdem etwas schade, da der Bund das auch rückwirkend abwickeln würde, falls die Rechnung den Umweltbonus enthalten würde.

Könnt Ihr vergessen.
Eine Bedingung für die Förderung ist, dass der Herstelleranteil von 2000€ in der Rechnung ausgewiesen ist.
Wenn Ihr so eine Rechnung nicht habt, gibt’s auch kein Geld vom Staat.

Nicht das das jetzt jmd in den falschen Hals bekommt.
Ich habe meinen Tesla damals aus Überzeugung zur EV-Mobilität und im vollen Wissen der Nichterlangung der Bafa Förderung gekauft.

Ich bin lediglich interessiert ob es da jetzt Rückwirkende Förderfähigkeit erlangt.

Wenn ich mir die konkreten Förderbedingungen auf der Seite des BAFA ansehe steht dort:

Fördervoraussetzungen
•Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
•Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein
•Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
Alle Bedingungen sind meines Erachtens auch erfüllt wenn der Umweltbonus nicht explizit ausgewiesen ist; bin allerdings kein Jurist :slight_smile:

Allerdings steht dort auch:
Zitat:
Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des Basismodells (BAFA Listenpreis) als Nachlass gewährt. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten.
Zitat Ende
Das ist eine Frage an TESLA wert! Eventuell bestätigt TESLA ja eine Vergütung auch außerhalb der Rechnung; halte ich aber (leider) für unwahrscheinlich. :cry:

Moin allerseits,

an sich habe ich die Berichterstattung so verstanden, dass alle S Modelle (also auch S 90 und S 100) förderfähig sind, weil Tesla mit dem S 60 in der absoluten Basiskonfiguration ein Modell anbietet, das unterhalb der Fördergrenze liegt. Die BAFA hat sich aufgrund einer email - Anfrage nicht festnageln lassen; im Rahmen eines längeren Telefonates mit einer Bearbeiterin bei der BAFA hieß es dann jedoch: Grundsätzlich sei jedes BEV förderfähig, jedoch seien bei Tesla die S 75, S 90 und S 100 als eigene Modelle anzusehen. Wenn es für diese Modelle kein eigenes Basismodell unterhalb der Fördergrenze gibt, sei auch keine Förderung möglich. Damit würden insbes. die S 90 und S 100 nicht förderfähig sein. Das sieht Tesla wohl anders, weil im Konfigurator für alle Modelle der erforderliche Herstellerabschlag von 2.000,-- ausgewiesen ist. Ja watt denn nu ?

Das war abzusehen: Uuups, Tesla nutzt die Möglichkeiten die eigentlich für deutsche Autobauer gedacht waren. Also sagen wir mal ein S60 sei ein anderes Modell als ein S90D - weil ja auch bei einer Mercedes S Klasse die Ausstattungsvarianten mit stärkeren Motoren und größerem Tank andere Modelle sind…

Genervt von unserer Bananenrepublik - Frank

Nun aber dann schauen wir doch mal Mercedes an, wenn Du das schon anführst… Mercedes bezeichnet die Gesamtheit der S-Klasse als Baureihe und jede Motorausführung innerhalb dieser Baureihe ist bei Mercedes ein Modell.
Ein S600 ist tatsächlich ein anderes Modell bei Mercedes als ein S400 gemeinsam haben die aktuell „nur“ die Baureihe 222 und lang und kurz sind natürlich sogar unterschiedliche Baureihen - und das war schon immer so - zumindest bei den Nachkriegsbaureihen.

Exemplarische Verwendung der Terminologie: mercedes-benz.de/content/ger … _w463.html

Baureihe wählen - Modell (Motorisierungsabhängig = Typnummer) innerhalb der Baureihe wählen…

Aber ob es dafür tatsächlich eine Norm gibt?

Oh wow - da bin ich ja froh, dass du das nachgeschaut hast.

Wen das Thema wirklich interssieren sollte, der hat nun zumindest eine kleine Motiviation auch bei anderen Herstellen nachschauen wie die das aktuell und bisher handhaben.

Einfach irgendwas zu behaupten über das man sich gar nicht informiert hat, ist doch eigentlich das, was man der Lügen- oder Lückenpresse sicher ab und an mit Berechtigung vorwirft, man sollte doch dann nicht das gleiche machen? Egal ob man nun so viele Leser erreicht wie die „Bild“ oder weniger, das ist eine qualitative Frage - oder nicht?

Wenn man jemanden wie dich im Forum hat, ist behaupten die Beste Art sich zu informieren - du meldest dich dann sofort, jedenfalls wenn es um Verbrenner geht scheinst du dich ja auszukennen. :wink:

Cheers Frank

So gut kenne ich mich ja auch nicht aus,deshalb habe ich ja vorher auch das Internet genutzt um bei den Herstellern nachzusehen bevor ich was in die Welt stelle.

Und da kam nach wenigen Sekunden was anderes, dafür kann ja nun ich nichts dass bereits so ein kurze Recherche ewas anders hervorbringt?

Hallo,
die Förderung ist nicht nur für deutsche Autobauer gedacht sondern auch für französische, japanische, chinesische… alles andere wäre eine Diskriminierung. Es wurde nur lange genug hinausgezögert wegen fehlender deutscher Autoreihen.
Das Gesetz wurde schließlich (und endlich) im letzten Jahr erlassen, also bevor „America great again“ posaunt wurde. Vielleicht wäre es in zwei Monaten
anders beschlossen…
Bisher war ich stolz ohne Förderung zu fahren, aber das Gesetz ist offenbar dehnfähig. Dann muss man es auch nutzen.

Gruß conni