Vorsteuerabzug für E-Autos ab 2016 in Ö !

Gerüchteweise ist folgendes in Österreich für 1.1.2016 geplant: Vorsteuerabzug für Elektroauto
Das Recht auf Vorsteuerabzug soll auf bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektro-Kraftfahrzeuge) ausgedehnt werden. Der volle Vorsteuerabzug besteht, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten liegen über € 80.000,00), entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.

Für das Model S geht es ja leider nicht.

Aber für viele andere Modelle ist das ganz nett. Wobei Brutto 40.000,-- halt mit Extras oft knapp wird.
Netto dann 33.333,-- schön.

Schade, dass die Grenze so komisch wieder mit den 40.000,-- festgelegt wurde.
40.000,-- plus USt wäre fairer.
Dann könnte man auch schön das Model 3 um 48.000,-- kaufen und bekommt die 8.000,-- retour. :laughing:

Über den Sachbezug soll man sich sogar 6000 Euro im Jahr sparen. (Dienstauto für Angestellte)

Super der Preis des Tesla S 70D beträgt genau 80.200,–

Wäre fein wenn Tesla auf 79.999,-- reduziert.

:laughing:

Auf das Luftfahrwerk und das Winterpaket würde ich dann halt verzichten. :wink:

Die Lackierung kann man sicherlich ändern.

Ein Tesla S 70 D um € 73.300 ist cool.

PS: Listenpreis von 23.999,-- bedeutet dann einen Kaufpreis von 19.999,–
200.000 E-Autos in Ö bis 2020 halte ich für möglich.

Wobei das Model S 70 D gehen könnte.

Bis 84.000,-- abzüglich Förderung sind dann 80.000,-- :laughing:

Müsste sohin nur auf Metallic oder Winterpaket verzichten.

Farbe kannste im Nachhinein Ganz nach Laune Follieren lassen :wink:

Also ich habe inoffizielle Infos, dass der Vorsteuerabzug vor alle Elektroautos gelten soll. In einem Vortrag meiner Steuerberaterin wurde angeblich mehrmals gefragt, ob dies auch für den Tesla gelte und die Frage wurde vom Vortragenden bejaht.

Mich quält eher die Frage bereits, wie kaufe und verkaufe ich das Auto von der Leasinggesellschaft zurück, um die bereits bezahlte Anzahlung von der Vorsteuer zu entlasten und nicht nur die Leasingraten.

Aber mal sehen, vielleicht stimmt das ja mit den 80.000,00 - das ich vor Monaten mal auch gelesen hatte. Dieses Seminar war aber später und ist somit aktueller.

Die große Frage wird sein wie die 80.000,-- Euro Grenze zu sehen ist.

Wenn ich vom Bruttopreis die anteilige Vorsteuer (6.666,67) und die Förderung (4.000,–) abziehe kommt man auf einen möglichen Kaufpreis von € 90.666,67 !

So gesehen würde sich auch ein S 85 leer ausgehen. (Nicht Allrad)

Oder eben ein S 70 D mit einigen Extras ! :wink:

80.200,-- S 70 D meine minimale Konfiguration
2.700,-- Luftfederung
2.000,-- Doppellader stimmt der Preis ?
1.050,-- Winterpaket
1.050,-- Metallic blau
87.000,–

Eventuell noch der Autopilot um 2.700,-- wären dann 89.700,–

Das hört sich ja richtig gut an.

Sind dann sogar 8.000,-- Steuergutschrift !

writzmann.at/aktuelles/news- … 031ab75464

Alles was nachrüstbar ist (doppelllader, autopilot) solltest im sinne der vorsteuer unbedingt später machen lassen

Hast beim kauf mehr spielraum und die vorsteuer gilt für vorsteuer abzugsberechtigte fzg ja bisher „immer“. Sprich auf betriebskosten, service, reifen usw

Ab 48k brutto aber nur mehr aliquot.
Und ob de Förderung da vor der Steuer-Basis weg geht ist ein anderes Thema

Doppellader (den kann man angeblich nicht mehr bei der Autobestellung gleich mitbestellen) und Autopilot natürlich später. (Beide wegen Abschreibung)

Da wir kein Mietwagenunternehmer sind, sind alle Ausgaben für Autos brutto anzusetzen.

Ab einem Kaufpreis von über 48.000,-- gibt es voraussichtlch keinen Vorsteuerabzug mehr.

(Eben die maximalen 8.000,–)

Für Vorsteuerabzugsberechtigte Fzg (z.B. VW Sharan, Seat Alhambra) sind nicht nur die Anschaffungskosten sondern auch die BETRIEBSkosten vorsteuerabzugsfähig

Der von dir verlinkte Link besagt aber >48T€ aliquot bis zu den 96T€

Ad 1.) Weiß nicht ob das noch so ist.
Abgesehen davon interessieren mich die beiden Autos überhaupt nicht. :wink:

Ad 2.) Wenn man noch mehr Umsatzsteuer zurückbekommen würde, wäre es genial.
Ich habe es so verstanden, dass die Obergrenze eben die 8.000,-- sind.

Bei 96.000,-- beträgt die Umsatzsteuer 16.000,-- Die Hälfte ist rückführbar.

Was meinst Du ?

ad 1)
ich denke schon, dass das immer noch so ist. Falls nicht sollte bei uns besser keine Betriebsprüfung stattfinden :laughing:
dass diese Autos wenig interessant sind, da bin ich bei dir :mrgreen:

ad 2)
das ist die gute Frage, dazu bin ich nicht Steuerberater genug :wink:
Ich würde aber vermuten, dass nur für „die ersten 48T€“ VSt Abzug gilt, darüber nicht mehr.

Ich bin ja schon lange der Meinung, dass solche „windigen Passagen“ in die Gesetze reinkommen, damit die Steuerberater weiterhin genug Arbeit haben :laughing:

Ad 1.) Das hat nicht nur mit dem Antrieb, sondern auch mit dem Design zu tun. :wink:

Ad 2.) Keine Ahnung aber so wäre es logisch. Der Staat unterstützt keinen Luxus.

Die 48.000,-- sind im Hinblick auf das Model 3 ein Lichtblick ! Das dürfte wie die Faust auf das Auge passen.

Sollte der ideale Firmenwagen werden.

Steuerberater hat geantwortet.

Zu klären wäre noch ob die Förderung rechnerisch abgezogen werden kann ?

Bei Sachbezug sind dann KP 76.800 (80.800) möglich ?

Betreffend Ihres Mails darf ich Ihnen folgende Antwort übermitteln.

Der Sachbezugswert von 1,5% bleibt ab 1.1.2016 weiterhin für Fahrzeuge bis zu einem CO2 –Emissionswert von 120gr bestehen. Allerdings erhöht sich in diesem Fall die Luxustangente von derzeit € 48.000,00 auf € 64.000,00. Somit ergibt sich ein maximaler Sachbezugswert von € 960,00 im Monat.

Bei einem CO2 – Emissionswert von mehr als 120gr erhöht sich der %-Satz auf 2%. In diesem Fall bleibt allerdings die Obergrenze von € 48.000,00. Der maximale Sachbezugswert liegt somit bei € 960,00.

Der CO2 – Emissionswert verringert sich wie folgt:

2016 120g
2017 116g
2018 112g
2019 108g
2020 104g

Maßgeblich ist immer das Jahr der Anschaffung!!

Keinen Sachbezug (befristet auf 5 Jahre) gibt es für reine Elektroautos. Gilt nicht für Hybridfahrzeuge.

Weiterer Vorteil bei reinen Elektroautos besteht darin, dass bis einem Brutto-Anschaffungswert von € 48.000,00 volle Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Bei einem Brutto-Anschaffungswert bis € 96.000,00 ist der Vorsteuerabzug zu kürzen. Sind mehr als 50% der Kosten nicht abzugsfähig ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Soweit mal eine gute Zusammenfassung.

Bei mir drängt sich nun die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebskosten auf.
a.) ich hab ein EV unter 48k EUR
b.) ich hab ein EV zwischen 48k EUR und 96k EUR
c.) ich hab ein EV >96k EUR

wie sind in diesen Fällen die Betriebskosten (zB. Strom, Reparaturen, Parken, …) zu handhaben?
meine Vermutung:
a.) 100% der USt. abziehbar
b.) 100% der USt. abziehbar (da ja meist die USt. in AT nicht „geteilt“ wird)
c.) 0% der USt. abziehbar.

könnte aber auch anders sein. Wer weiß dazu mehr?

Bei den laufenden KFZ Kosten ist die Vorsteuer nicht absetzbar.

Außer Mietwagenunternehmen.

Ist aber auch nicht wirklich spannend, da wenig Reparaturen und Stromkosten machen ja auch fast nichts aus.

Das stimmt so nicht. Bei Fahrzeugen mit Vorsteuerabzugsfähigkeit (zB. Sharan und Co.) sind die Betriebskosten sehr wohl absetzbar. Wenn nun ein EV auch vorsteuerabzugsberechtig wird, gehe ich davon aus, dass dies hier auch der Fall sein MUSS (Gleichbehandlung usw.).

Könnte sein.

Vermute aber, dass hier nur die E-Autos in der Anschaffung bevorzugt werden sollen.

Werde aber Steuerberatur noch Anfang 2016 fragen.

Die Versicherungskosten machen üblicherweise bei vorsteuerabzugsberechtigten KFZ auch einen Unterschied aus. Denn im Falle des Vorsteuerabzugs muss die Versicherung die Vorsteuer der Reparatur nicht bezahlen, denn diese kann ja abgezogen werden. Damit sind die Prämien der Kasko günstiger (da die Kosten 20% geringer ausfallen).

Das das nicht stimmt habe ich dir schon am 13. Juli auf Seite 1 dieses Threads geschrieben. Aber vielleich glaubst du es jetzt da es ein zweiter (r.wagner) bestätigt hat :smiley:
Wir haben mehrere Vorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeuge im Unternehmen und das ist so.

Es gibt Ausnahmen.