Tesla Leasing

Ich hoffe ich bin hier richtig…

Ich blicke leider bei dem Thema Leasing nicht durch, vielleicht kann hier jemand helfen?

Also, sagen wir ich Lease 5 Jahre mit 30% Anzahlung, dann muss ich den gezahlten Betrag als Miete betrachten und nach 5 Jahren ist wer Wagen wieder weg und das war’s?

Was mich daran verwundert ist, dass es bei anderen Anbietern eine Übernahmeoption gibt. Bei Tesla nicht?

Außerdem hab ich das Gefühl, das die Gebühren gerade gestiegen sind, ich habe auf meinem Zettel noch 433€ inkl. für den kleinsten Modell S stehen jetzt sind es 491€.

Hat ansonsten jemand Erfahrungen mit Sixt gemacht, dort gibt es ein Angebot, aber es werden keine Konditionen genannt.

Gibt es ansonsten Alternativen zu Sixt und Tesla? Das Angebot bei Tesla erscheint mir sehr hoch, wenn ich das mal mit anderen 70.000€ Wagen bei Sixt vergleiche. Insgesammt landet man bei Tesla bei 52.440€ in 5 Jahren, das sind ca. 70% vom Neuwert, bzw. ist der Restwert dann bei 24.160€ nach 5 Jahren, ist das realistisch?

Sorry, aber ich habe mich noch nie mit dem Thema beschäftigt, aber als gewerblicher scheint Leasing doch attraktiver zu sein.

Halo,

das Tesla Leasing ist ein klassisches Leasing, bei dem der Leasinggeber das Risiko des Restwerts übernimmt. Es ist richtig, dass man bei manchen Verträgen auch den berechneten Restwet iin den Leasingvertrag schreibt - damit der Wagen zu einem garantierten Preis übernommen werden kann. Dies macht aber eigentlich nur dann Sinn, wenn die Überkilometer so teuer sind, dass es besser ist das Auto zu übernehmen und dann weiter zu verkaufen. Allerdings ist in diesem Fall auch die Grabrauchtwagengarantie zu übernehmen, so dass bei der Berechnung weitere Kosten zu berücksichtigen sind.

Wenn Du wirklich an der hohen Anzahlung und Übernahme Interesse hast, vermute ich fast, dass die Finanzierung des Autos für Dich besser ist. Meines Erachtens ist Leasing vor allem sinnvoll, um die Liquidität nicht zu stark zu belasten - deshalb machen wir nur Verträge ohne Anzahlung.

Ich hatte vor Vertragsabschluss mir auch andere Angebote eingeholt - und zu meiner Überraschung war das Tesla Angebot für einen Tesla das günstigste… Allerdings ist es auf jeden Fall so, dass Du Autos von den deutschen Premiumherstellern mit ähnlichem Grundpreis deutlich günstiger leasen kannst… Du gewinnst etwas, wenn Du die Unterhaltskosten rein rechnest, aber rein aus wirtschaftlichen Gründen wirst Du kaum Argumente für Tesla finden…
Mich hat aber die Faszination des Autos überzeugt- und auch meine Geschäftsführerkollegen konnte ich dann überzeugen, dass man es nicht nur vom finanziellen betrachten darf…

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Entscheidung,

Thomas

Nimm doch die Teslafinanzierung, über die Bank21 wird sogar von Tesla nach 3 Jahren der Restwert von ca 42-48% garantiert, je nach Ausstattung. Je weniger Extras desto mehr %-Restwert.

So hast Du dann die Wahl nach 3 Jahren. Aus heutiger Sicht ist der Wagen mehr wert als 50% nach 3 Jahren, aus heutiger Sicht… :wink:

Die Leasing-Konditionen bei Tesla sind zum 1.8. wieder schlechter geworden, daher die höheren Beiträge. Es gab einen Zeitraum mit recht stark vergünstigtem Leasing als Reaktion auf die Kaufprämie in DE.

Beim Tesla-Leasing auch bedenken, dass der Service-Vertrag kostenlos inkludiert ist.

Also ich war bei dem Tesla Leasing für den Preis wirklich überrascht wie gut die Konditionen waren, least mal bei Porsche ein Auto, da hat man deutlich schlechtere Konditionen und muß die Wartungskosten noch extra bezahlen.

Eine Bemerkung aus Österreich!
Wir betreiben einen grösseren Fuhrpark, das Model S wird der erste TESLA sein - nachdem schon andere elektrische wie i3 oder NISSAN’s angeschafft wurden.

Wir finanzieren dieses Auto über UNICREDIT Leasing - und bei uns ist das Ding - ausstattungsbereinigt - auch wegen des Vorsteuerabzugs und des fehlenden Hinzurechnungsbetrag - vergleichbar mit einem gut ausgestatteten VW Passat.

Resümee: auch ein TESLA KANN betriebswirtschaftlich Sinn machen

Gruß aus Wien
Christian

Aber genau das ist beim Tesla-Leasing - zumindest in der CH - doch der Fall und das wird ja auch entsprechend hervorgehoben, Zitat Design Studio:
„Dank der Tesla-Restwertgarantie können Sie Ihr Tesla Fahrzeug am Ende des Leasingvertrags zu einem garantierten Verkaufspreis an Tesla zurückgeben. Der garantierte Betrag richtet sich nach dem maximalen Restwert, den Sie bei Vertragsabschluss eines Finanzierungsleasings wählen können. Tesla garantiert, dass dieser Restwert im Spitzenbereich vergleichbarer Oberklasse Limousinen liegen wird.“

Sinnvoll könnte doch z.B. sein, das Auto für 3 Jahre zu leasen und nach Ablauf des Leasings für den Restwert anzukaufen, und zwar zu einem Preis, der bei Leasingbeginn vertraglich festgelegt ist (Restwertgarantie) und damit stets berechenbar bleibt.

Besten Dank an alle! Mit etwas mehr Recherche und den Antworten hab ich das Thema Leasing endlich verstanden.

Eine spätere Übernahme war eigentlich gar nicht so interessant, ich denke nach 5 Jahren und dem atuellen Technikstand wäre es eh an der Zeit zu wechseln, da wird sicher ordentlich was passieren.

Was sich jetzt als sehr ärgerlich herausstellt ist der extrem hohe Listenpreis. Ich schätze im Moment auf 30% Eigennutzung und das geht dann ganz schön ins Geld.
Wenn ich das richtig verstehe kann man aktuell ca. 8000-9000€ abziehen, wegen der Batterie? Also vermutlich heute 9000€ und nächstes Jahre 8500€?

Bezieht sich der Listenpreis auf das standart Modell oder Modell inkl. Sonderausstattung?

Das Konzept Fahrtenbuch scheidet wohl komplett aus, auch der Steuerberater hat abgewunken, ich sehe mich auch kaum in der Lage das zu führen.
Oder gibt es dafür zufälig eine eingebaute Lösung/App etc?

Hat jemand zufällig einen vernünftigen 1% Rechner gefunden, ich habe einige durch, aber das war eher für Arbeitsnehmer.

Hallo Dax,

der Abzug gilt nur bei der 1% Regelung, bei einer Abschreibung kann dieser nicht gezogen werden. Die anrechenbare Summe reduziert sich wohl jährlich um 500€, beginnend ab - glaube ich - 2013, mal googeln.

Fahrtenbuch geht (Steuerberater wechseln?), meins (Bury CL1010 Time - keine Werbung, aber http://www.bury.com) hat das FA gerade durchgewunken (nach einigen Erklärungen :slight_smile:)

Als Tabelle sieht es dann für die 1% Regelung wie folgt aus, siehe auch hier!

Erstzulassung • Kürzung pro kWh Batteriekapazität in EUR • Höchstbetrag der Kürzung in EUR

2013 • 500 • 10.000
2014 • 450 • 9.500
2015 • 400 • 9.000
2016 • 350 • 8.500
2017 • 300 • 8.000
2018 • 250 • 7.500
2019 • 200 • 7.000
2020 • 150 • 6.500
2021 • 100 • 6.000
2022 • 50 • 5.500

Bei der 1% Regelung kann auch abgezogen werden:

Die Supercharger Nutzung, z.B. mit 2.600 € (ehemaliger Preis von Tesla als Zusatzoption)
Der Servicevertrag mit 2.200 €

Wurde beides schon länger diskutiert.
Ist natürlich nicht zwingend vom Finanzamt anzuerkennen, aber wird tatsächlich in mehreren Fällen so gemacht.

Danke für den Hinweis…diese Diskussion ist mit bislang entgangen!

Besten Dank, super Beitrag :slight_smile:

Aber was ist jetzt der Listenpreis mit oder ohne Extras?

Ich wil jetzt nicht sarkastisch klingen, aber kann es sein das das teuerste die Zeit ist das alles zu ermitteln, plus Steuerberater?

In was für eine Welt leben wir eigebtlich, dass gesammte Steuersystem ist doch eine einzige Beschäftigungsmaßnahme…

Sorry! :wink:

Für die 1% Regelung gilt der Bruttopreis inklusive aller Extras! Das gilt sogar, wenn Du Dir einen Gebrauchtwagen kaufst!!! :imp:

Das ist grundsätzlich richtig, aber nicht unbedingt in jedem Fall genau so - den es gibt Ausnahmen. Die bekannteste hier ist ja die Akkukapazität. Aber auch ein paar Andere Dinge darf man rausrechnen, z.B. als Extra aufgerüstete Freisprecheinrichtungen. Es gibt mehr, aber ich weiß nicht was. Daher weicht beim Leasing mitunter auch der BLP vom zu versteuernden BLP ab. Das sieht man sehr gut bei Volkswagenleasing, welche den genauen minimal zu versteuernden Betrag extra in ihren Vertragsunterlagen ausweisen.

Ob es bei Tesla irgend etwas (bis auf die Kapazität) gibt, weiß ich nicht. Die Freisprecheinrichtung ist Serie, also geht das schon mal nicht. :slight_smile:

Zusätzliche Einbauten werden normalerweise in separaten Rechnungen ausgewiesen und zählen nicht zu den Anschaffungskosten, sonst könnte das Finanzamt ja auch die Winterräder etc. einbeziehen wollen… :wink:

Vereinfacht zählt glaube ich der Listenpreis von allem dazu was ab Werk eingebaut war, undabhänig vom tatsächlichen Kaufpreis. Infos z.B. hier [url]https://www.wirtschaftswissen.de/finanzen-steuern/steuerrecht/firmenwagen/was-zaehlt-eigentlich-beim-dienstwagen-alles-zum-bruttolistenpreis/[/url]
Für mich interessante Frage: was ist mit Autopilot oder Akkuupgrade. Beides ab Werk drin aber nicht nutzbar, daher tatsächlicher Kaufpreis niedriger, was muss angesetzt werden wenn es ein Finazbeamter drauf anlegt.

Ich beziehe mich nicht auf Nachrüstungen sondern klar auf aus der Preisliste als Optionen gewählte Ausrüstung „ab Werk“. Alle unsere VAG-Firmenfahrzeuge haben/hatten einen geringeren BLP zur Versteuerung als der tatsächliche BLP.

Dann habt Ihr wohl ein kulantes Finanzamt, HH-Hansa stellt sich bei so etwas immer an! :unamused:

Eigentlich ist unser Finanzamt alles andere als Kulant hier. :frowning: Aber wir kriegen die Unterlagen inkl. dem zu versteuernden Listenpreis im Falle von VAG direkt von deren Leasing und reichen dieses Dokument ein. Das akzeptiert das Finanzamt.

Das als Extra zugerüstete Freisprecheinrichtungen steuerfrei sind liegt laut meinem Steuerberater übrigens an der gesetzlich vorgegebenen Mithaftung der Gesellschaft bei Geschäftsfahrzeugen wenn man Punkte bekommt. Daher kann man dies als gesetzlich notwendig vom Preis abziehen. Aber warum VW bei Modellen in denen das Serie ist etwas abzieht entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht gibt es da abziehbare Pauschalen. Es geht übrigens nicht um viel Geld, vielleicht ein paar hundert Euro des BLP. Ob sich da überhaupt eine Recherche lohnt muss jeder selbst entscheiden.

Für Akkus kann man dieses Jahr aber noch (maximal) 8500€ (?) abziehen, was dann schon langsam interessant wird. :slight_smile: