Autopilot 1.0 und Verkehrsschilder

Im Handbuch habe ich es auch noch nicht gelesen, aber selbst erfahren. Beim Einsatz von Autosteer außerhalb von Autobahnen (und manchmal auch auf Autobahnen, wenn er glaubt auf der Straße daneben zu sein) reduziert AP1 die Geschwindigkeit auf das erkannte Limit plus Toleranz. Wenn man nur den Tempomat nutzt, passiert das meines Wissens nicht.

Gruß Mathie

Ok, danke euch. Werde das im Auge behalten.

Aber das man an dem Tempomatenhebel etwas länger ziehen muss, um das der Tesi auf die erkannte Geschwindigkeit drosselt oder beschleunigt ist doch schon erwähnt worden [emoji56]oder[emoji1]

Das kann ich auch als Standardverhalten seit sehr langer Zeit bestätigen.

Ehrlich gesagt habe ich noch nie ins Handbuch geschaut, das meisste habe ich hier aus dem Forum. Ich kann die nur meine "Er"fahrung schildern. Und wenn du das nicht glaubst was ich hier schreibe, dann ist es so. :wink:

@Snooper77, doch er tut es auf Landstraßen, Bundesstraßen und in Ortsgebieten in Österreich. In Kroatien praktisch immer, Frankreich ebenso. Es hängt vom jeweiligen Land ab wie umfassend es funktioniert und wahrscheinlich hängt es auch von den Gegenden ab.
LGH

Ok danke! Fahre wohl zu selten Landstrassen :slight_smile:

Ich habe dieses Verhalten (auf meiner Standardstrecke) erstmals mit der Version 17.24.28 (Ende Juni 2017) beobachtet.

AP1 auf Landstrassen etc (exkl. AB):

Erkennung von Regen + Zeitbegrenzung und entsprechendes Verhalten mit Geschwindigkeitsanpassung bei mir seit längerem.

Regen wahrscheinlich durch Scheibenwischereinsatz, Zeitbegrenzung ist ja eh klar.

AP1 auf Autobahnen:

Schildererkennung ja, aber keinerlei Geschwindigkeitsanpassung.

Und auch richtig:
Leider immer etwas zu spät, erst nach Passieren des entsprechenden Schildes wird die Regel angewendet, demgemäß nicht 100% „radarsicher“.

Automatische Geschwindigkeitsanpassung gibt es nur beim AP, nicht jedoch bei TACC.
Und dann auch nur, wenn es keine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen gibt.
Es hat also nichts mit Autobahn oder Landstraße zu tun.
Auf einer Landstraße mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen würde der AP die Geschwindigkeit auch nicht anpassen.
Wenn der AP selbsständig die Geschwindigkeit reduziert, dann erhöht er nach der Aufhebung nur bis zu der Geschwindigkeit, die vom Fahrer vorher eingestellt war, jedoch nicht auf die tatsächlich erlaubte Geschwindigkeit.
Beispiel:
Landstraße, zHG 80 km/h, AP auf 80 km/h (+Toleranz) eingestellt.
Es kommt eine Begrenzung auf 70 km/h, AP reduziert entsprechend (jedoch erst ab dem Schild)
Weitere Begrenzung auf 50 km/h, AP reduziert weiter.
Ende aller Streckenverbote (also 100 km/h erlaubt), der AP erhöht nur auf die anfangs eingestellten 80 km/h, nicht jedoch auf die erlaubten 100 km/h.